Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Forum csv4you. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Donnerstag, 14. Juli 2011, 12:38

Mehrwertsteuerfreie Lieferung innerhalb der EU / Drittlandsgebiete

aktualisiert am 15.04.2015:

Wir sind momentan 28 EU-Mitgliedsstaaten, das Verbringen von Waren und Dienstleistungen unterliegt §1 Ustg Umsatzsteueranwendungserlass Richtlinie13 a (Gemeinschaftsgebiet - Drittlandsgebiet). Also bis auf Ausnahmen wird alles mit der deutschen Umsatzsteuer berechnet und geliefert. Das Verbringen von Waren und Dienstleistungen zwischen zwei Unternehmen mit gültiger Umsatzsteueridentifikationsnummer in EU-Länder bleibt umsatzsteuerbefreit.


Für steuerbefreite Lieferungen innerhalb der EU-Länder bitte folgenden Spruch auf der Rechnung vermerken:

Vorstehende Umsätze sind steuerfrei nach Par. 4 Nr. 1b i.V.m. Par. 6 UstG

Für Drittländer - also alle, die nicht unter die 27 Länder fallen und die EU-Gebiete mit der Ausnahme "ohne" - gilt folgender Spruch:

Vorstehende Umsätze sind steuerfrei nach Par. 4 Nr. 1a i.V.m. Par. 6 UstG

Hier die Auflistung der Länder mit Ausnahmen, die zum Gemeinschaftsgebiet der EU lt. Umsatzsteuergesetz gehören:

R 13a UStR 2008 = UStAE 2010
Gemeinschaftsgebiet – Drittlandsgebiet


Anstatt der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) ist ab sofort der Umsatzsteuer-Anwendungserlass ( UStAE* ) gültig.

Belgien

Bulgarien

Dänemark (ohne Grönland und die Färöer)

Estland

Finnland (ohne die Åland-Inseln)

Frankreich zuzüglich des Fürstentums Monaco ([b]ohne die überseeischen Gebiete: Französisch-Polynesien, Mayotte, Neukaledonien, St.Pierre und Miquelon und ohne die überseeischen Departements Guadeloupe, Guyana, Martinique und Réunion)[/b]

Griechenland (ohne Berg Athos)

Irland

Italien (ohne Livigno, Campione d'Italia, San Marino und den zum italienischen Hoheitsgebiet gehörenden Teil des Luganer Sees)

Kroatien


Lettland

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande (ohne die überseeischen Gebiete Aruba, Bonaire, Curacao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten)

Österreich

Polen

Portugal einschließlich Madeira und der Azoren

Rumänien

Schweden

Slowakei

Slowenien

Spanien einschließlich Balearen (ohne Kanarische Inseln = El Hierro, Fuerteventura, Gran Canaria, La Gomera, Lanzarote, La Palma, Teneriffa und ohne Ceuta und Melilla)

Tschechien

Ungarn

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland zuzüglich der Insel Man (ohne Gibraltar und die Kanalinseln Alderney, Guernsey, Herm, Jersey, Jethou und Sark)

Zypern einschließlich der Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Akrotiri und Dhekalia) auf Zypern (ohne die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt)

Das Drittlandsgebiet umfasst die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, u.a. auch Andorra, Gibraltar und den Vatikan. Als Drittlandsgebiet werden auch die Teile der Insel Zypern behandelt, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt.

*Nach dem unter www.bundesfinanzministerium.de veröffentlichten BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2010 - IV D 3 - S 7015/10/10002 - (2010/0815152) - tritt an die Stelle der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 (UstR 2008 ) in der Fassung vom 10. Dezember 2007 (BAnz. Nr. 240a vom 22. Dezember 2007) der - zeitlich nicht befristete - Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Das BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2010 - IV D 3 - S 7015/10/10002 - (2010/0815152) - wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

**Diese Auflistung ersetzt keine umsatzsteuerrechtliche Beratung 8)

***Bei der Zusammenfassung hilfreich war mir die website http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustr-2008/r13a.html

Viel Spaß beim Einordnen der Kundenadresse mittels Wikipedia :rolleyes: - fast wie Reisen mit dem Finger auf der Landkarte...

Ähnliche Themen