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Mehrwertsteuerfreie Lieferung innerhalb der EU / Drittlandsgebiete
aktualisiert am 15.04.2015:
Wir sind momentan 28 EU-Mitgliedsstaaten, das Verbringen von Waren und Dienstleistungen unterliegt §1 Ustg Umsatzsteueranwendungserlass Richtlinie13 a (Gemeinschaftsgebiet - Drittlandsgebiet). Also bis auf Ausnahmen wird alles mit der deutschen Umsatzsteuer berechnet und geliefert. Das Verbringen von Waren und Dienstleistungen zwischen zwei Unternehmen mit gültiger Umsatzsteueridentifikationsnummer in EU-Länder bleibt umsatzsteuerbefreit.
Für steuerbefreite Lieferungen innerhalb der EU-Länder bitte folgenden Spruch auf der Rechnung vermerken:
Vorstehende Umsätze sind steuerfrei nach Par. 4 Nr. 1b i.V.m. Par. 6 UstG
Für Drittländer - also alle, die nicht unter die 27 Länder fallen und die EU-Gebiete mit der Ausnahme "ohne" - gilt folgender Spruch:
Vorstehende Umsätze sind steuerfrei nach Par. 4 Nr. 1a i.V.m. Par. 6 UstG
Hier die Auflistung der Länder mit Ausnahmen, die zum Gemeinschaftsgebiet der EU lt. Umsatzsteuergesetz gehören:
R 13a UStR 2008 = UStAE 2010
Gemeinschaftsgebiet – Drittlandsgebiet
Anstatt der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) ist ab sofort der Umsatzsteuer-Anwendungserlass ( UStAE* ) gültig.
Belgien
Bulgarien
Dänemark (ohne Grönland und die Färöer)
Estland
Finnland (ohne die Åland-Inseln)
Frankreich zuzüglich des Fürstentums Monaco ([b]ohne die überseeischen Gebiete: Französisch-Polynesien, Mayotte, Neukaledonien, St.Pierre und Miquelon und ohne die überseeischen Departements Guadeloupe, Guyana, Martinique und Réunion)[/b]
Griechenland (ohne Berg Athos)
Irland
Italien (ohne Livigno, Campione d'Italia, San Marino und den zum italienischen Hoheitsgebiet gehörenden Teil des Luganer Sees)
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande (ohne die überseeischen Gebiete Aruba, Bonaire, Curacao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten)
Österreich
Polen
Portugal einschließlich Madeira und der Azoren
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien einschließlich Balearen (ohne Kanarische Inseln = El Hierro, Fuerteventura, Gran Canaria, La Gomera, Lanzarote, La Palma, Teneriffa und ohne Ceuta und Melilla)
Tschechien
Ungarn
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland zuzüglich der Insel Man (ohne Gibraltar und die Kanalinseln Alderney, Guernsey, Herm, Jersey, Jethou und Sark)
Zypern einschließlich der Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Akrotiri und Dhekalia) auf Zypern (ohne die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt)
Das Drittlandsgebiet umfasst die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, u.a. auch Andorra, Gibraltar und den Vatikan. Als Drittlandsgebiet werden auch die Teile der Insel Zypern behandelt, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt.
*Nach dem unter www.bundesfinanzministerium.de veröffentlichten BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2010 - IV D 3 - S 7015/10/10002 - (2010/0815152) - tritt an die Stelle der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 (UstR 2008 ) in der Fassung vom 10. Dezember 2007 (BAnz. Nr. 240a vom 22. Dezember 2007) der - zeitlich nicht befristete - Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Das BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2010 - IV D 3 - S 7015/10/10002 - (2010/0815152) - wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
**Diese Auflistung ersetzt keine umsatzsteuerrechtliche Beratung
***Bei der Zusammenfassung hilfreich war mir die website http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustr-2008/r13a.html
Viel Spaß beim Einordnen der Kundenadresse mittels Wikipedia
- fast wie Reisen mit dem Finger auf der Landkarte...